Vorteile der Basisrente
Im Jahre 2020 liegt der absetzbare Beitrag zur Basisrente bei 90 Prozent von maximal 20.000 Euro im Jahr. Dieser absetzbare Beitrag wird sich bis zum Jahr 2025 um jeweils 2 Prozent-Schritte im Jahr auf 100Prozent erhöhen.
Die Vorteile der Rürup Basisrente liegen darin, dass die eingezahlten Beträge weder gepfändet, noch als Kapital bei einer Arbeitslosigkeit und der Berechnung des Arbeitslosengeldes hinzu gezogen werden dürfen. Auch im Hinblick auf Harz IV darf das Kapital der Basisrente nicht zum Vermögen dazu gezählt werden.
Was bei der Rürup Basisrente wichtig ist
Der Nachteil der Basisrente ist, dass das gesamte Kapital im Todesfall des Versicherungsnehmers verfällt, da Verträge aus der Rürup-Rente weder übertragen, vererbt, verschenkt oder verliehen werden können. Deshalb ist es sinnvoll, für den Ehepartner eine Hinterbliebenenversicherung abzuschließen, um auszuschließen, dass das gesamte Kapital verfällt.
Verstirbt der Versicherungsnehmer jedoch vor Inkrafttreten der Rentenzahlungen, kann die Basisrente übertragen werden, jedoch nur auf den Ehepartner, andere Personen sind nicht möglich.
Ausgezahlt wird die Basisrente erstmalig, wenn der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr erreicht hat. Die Auszahlung erfolgt nur in einer monatlichen Rentenzahlung, eine Einmalzahlung beispielsweise zum Rentenantritt, ist nicht möglich. Dies liegt darin begründet, daß die Basisrente eine Altersvorsorge wie die gesetzliche Rente darstellen soll und dem Versicherungsnehmer eine monatliche Grundlage zum Lebensunterhalt im Alter schaffen soll.
Wird die Basisrente ausgezahlt, müssen diese monatlichen Beträge versteuert werden.