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Von der staatlichen Förderung profitieren

Riester Rente Zulagen für Kinder und Erwachsene

Zertifizierte, sprich förderfähige Riester-Renten-Verträge werden unter anderem durch staatliche Riester Rente Zulagen begünstigt, so bezeichnete Altersvorsorgezulagen. Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Riester Zulagen, die der Sparer für seinen Rentenvertrag beziehen kann.

Das wichtigste in Kürze:

  • Erwachsene erhalten 185 Euro pro Jahr

  • Für jedes Kind erhält man weitere 185 Euro

  • Voraussetzung ist ein förderfähiger Vertrag

  • Die Person muss förderungsberechtigt sein

Zu der Grundzulage in Höhe von 175 Euro seit dem Jahr 2018 kann man noch eine Kinderzulage von 185 Euro oder 300 Euro für jedes Kind bekommen, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde.

Beide Riester Rente Zulagen werden jährlich und in voller Höhe von staatlicher Seite in die förderfähigen Riester-Renten-Verträge eingezahlt, sofern der Riester-Sparer bzw. der Sparumstand allen hierfür erforderlichen Bedingungen gerecht wird.

Eine zusätzliche Riester Altersrente ist sinnvoll, man sollte aber nur die besten Anbieter aussuchen.

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Voraussetzungen für die Riester Rente Zulagen

Der Riester-Renten-Vertrag muß förderfähig sein. Zweck der Riester Rente ist die Förderung der privaten Altersvorsorge. Dieser Umstand ist in Anbetracht der finanziellen Situation der deutschen Rentenkassen, des steigenden Lebensalters und der steigenden Lebenshaltungskosten ein wichtiger Aspekt.

Folglich fördert der Staat aber auch nur diejenigen Riester-Renten-Verträge, welche gewisse Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge erfüllen:

  • Ein förderfähiger Riester-Renten-Vertrag darf erst ab dem 60. Lebensjahr auszahlen. Eine frühere Auszahlung ist nur erlaubt, wenn der Versicherte einer besonderen Berufsgruppe mit festgelegtem, früherem Renteneintrittsalter angehört
  • Die Riester Rente darf lediglich als gleichbleibende oder steigende Altersrente ausgezahlt werden, eine bis zu 30 prozentige Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn wird jedoch gewährt
  • Auszahlungspläne sehen spätestens ab dem 85. Lebensjahr eine Leibrente vor

Zwar darf auch aus Riester-Renten-Verträgen Kapital entnommen werden, allerdings nur zum Zweck der Anschaffung oder Herstellung von Wohneigentum und sofern dieses selbstgenutzt wird. Und auch die Garantie der eingezahlten Beiträge sowie der Riester-Zulagen ist ein entscheidender Punkt.

All diese Kriterien sollen dafür Sorge tragen, dass das angesparte Kapital einschließlich der staatlichen Förderung tatsächlich der späteren Versorgung im Alter dient in Form einer Leibrente oder durch mietfreies Wohnen.

Welche Personen zulagenberechtigt sind

Der Riester Sparer muss weiterhin zulagenberechtigt sein, um von den staatlichen Riester Zulagen profitieren zu können. Grundsätzlich wird hier unterschieden in diejenigen Sparer, die unmittelbar, also direkt zulagenberechtigt sind, und jene, die es nur indirekt, sprich mittelbar sind.

  • Unmittelbar zulagenberechtigte Personen

    Unmittelbar zulagenberechtigt sind vor allem in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte.

    Das können unter anderem Arbeiter und Angestellte, Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeldempfänger, Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende sowie rentenversicherungspflichtige Selbstständige sein.

    Ebenso gelten rentenversicherungsfreie Personen mit beamtenrechtlicher oder aber beamtenähnlicher Versorgung im Rahmen der Riester Förderung als unmittelbar zulagenberechtigt.

  • Mittelbar zulagenberechtigte Personen

    Von mittelbar zulagenberechtigt ist die Rede, wenn der Versicherte zwar selbst nicht direkt begünstigt ist, aber über einen unmittelbar Zulagenberechtigten begünstigt werden könnte.

    Diese Konstellation trifft beispielsweise auf Verheiratete zu, bei denen ein Versicherter als rentenversicherungspflichtiger Angestellter unmittelbar zulagenberechtigt wäre, sein nicht berufstätiger Ehepartner aber nicht (mittelbar).

    Leistet der nur mittelbar zulagenberechtigte Ehepartner den Mindesteigenbetrag von 60 Euro jährlich in seinen Riester-Renten-Vertrag, bezieht auch dieser die Riester-Zulagen.

Riester Rente ZulagenZwei Dinge werden bei diesem Sachverhalt deutlich. Zum einen: jeder Sparer, der sich die Riester-Zulagen zu Nutzen machen möchte, benötigt einen eigenen zertifizierten Riester-Renten-Vertrag und zum Zweiten muss in der Regel eine gewisse Eigenleistung pro Jahr erbracht werden.

Der obligatorische Mindestbeitrag, der pro Jahr in den Riester Vertrag vom Sparer eingezahlt werden muss, beträgt seit 2008 mindestens 4 Prozent des Vorjahresverdienstes und ist auf 2.100 Euro maximal begrenzt.

Auch nach unten gibt es teilweise eine Mindestgrenze, Pflichtversicherte müssen – ebenso wie die mittelbar Zulagenberechtigten – mindestens 60 Euro pro Jahr leisten. Wer weniger in seinen Riester Vertrag einzahlt, muss mit Kürzungen bei der  Riester Zulage rechnen.

Darüber hinaus muss der Riester Sparer die staatliche Riester Rente Förderung in Form der Riester Zulagen beantragen, dies geschieht über den jeweiligen Anbieter.

Günstig ist es dabei, dem Anbieter dauerhaft eine Vollmacht für die regelmäßige Beantragung der Riester Rente Zulagen zu erteilen. Das Dauerzulageverfahren ist unkompliziert und sorgt dafür, dass der Riester-Sparer sich nicht um die termingerechte Zulagenbeantragung persönlich kümmern muss.

Vor dem Abschlüß eines Vertrages sollte man unbedingt einen Riester Rente Vergleich der Vertragsbedingungen machen lassen.

Höhe der Riester Rente Zulagen für Kinder und Erwachsene

Die Grundzulage in Höhe von 154 Euro bzw. 175 Euro ab 2018 steht jedem Riester Sparer jährlich zu, der obige Bedingungen erfüllt. Die Grundzulage kann sich für Riester-Neulinge um 200 Euro im ersten Riester-Sparjahr erhöhen, sofern der Sparer nach dem 31.12.1982 geboren ist und zu Beginn des Jahres, in dem er den Vertrag abgeschlossen hat, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Kinderzulage erhält zudem jeder kindergeldberechtigte Riester-Sparer. Die Höhe dieser Riester-Rente Zulage richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes. Vor 2008 Geborene fördert der Staat mit jährlich 185 Euro, für 2008 und später geborene Kinder beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro jährlich.

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